
Seit der Einführung hat die Riester-Rente Höhen & Tiefen erlebt – manche preisen sie als Allheilmittel, andere warnen vor Abzocke. Hier werfen wir einen objektiven Blick auf das bekannte Vorsorgeprodukt und blicken auf potenzielle Änderungen durch die neue Regierung in 2025. Viel Spaß beim Lesen!
1. Einführung Riester-Rente
Die Riester-Rente ist mittlerweile eine der bekanntesten Formen der privaten Altersvorsorge. Das liegt auch an der enormen Verbreitung: Etwa jeder 4. erwerbsfähige Deutsche besitzt einen Riestervertrag. Gleichzeitig zeigt eine andere Zahl jedoch auch eine große Unzufriedenheit mit der Riester-Rente: Von den in 2023 abgeschlossenen Verträgen, wurde bereits ein Viertel wieder gekündigt.
Seit 2002 ist das „Riestern“ in Deutschland möglich – eingeführt wurde das Produkt unter dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester (*1943). Ziel war es, die Rentenlücke der Bürger mit einer staatlich geförderten Form zu schließen. Dieses Ziel, soviel kann ich vorwegnehmen, ist ganz klar gescheitert. Selbst ein dauerhaft mit dem Höchstbeitrag besparter Riestervertrag, wird die Rentenlücke nicht alleine schließen können. Zudem gab es seit der Einführung im Jahr 2002 kaum wesentliche Änderungen. Reformen wurden immer wieder erwähnt und erste Vorschläge finden sich auch konkret im Koalitionsvertrag der neuen Regierung unter Friedrich Merz. Ob diese etwas taugen – dazu später mehr.
Grundsätzlich ist die Riester-Rente ähnlich wie andere Anlage- und Vorsorgeprodukte aufgebaut: Der Anleger eröffnet ein Konto, welches monatlich bespart wird. Das Geld wird im Riester-Vertrag angelegt und vermehrt sich dabei. Zusätzlich, und das ist Besonderheit beim Riester, erhält der Anleger staatliche Förderungen. Diese werden jährlich von staatlicher Seite dem Vertrag gut geschrieben. Geht der Anleger in Rente, so erhält er aus dem Vertrag eine lebenslange, monatliche Zahlung.
Wichtig ist auch, dass nicht jeder Riestern darf: Vorrausetzung ist eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das betrifft die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung, Auch Beamte gehören zur Riester-Zielgruppe. Selbstständige fallen in der Regel nicht unter die Förderung, können jedoch über einen förderberechtigten Ehepartner die Riester-Förderung erhalten.
2. Wie funktioniert die Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist so aufgebaut, dass monatlich Raten auf das Riester-Konto gezahlt werden, welche um staatliche Förderungen ergänzt werden. Die maximalen Förderungen werden jedoch nur gutgeschrieben, falls gewisse Beträge eingezahlt werden. Die Höhe der notwendigen Einzahlungen ist dabei einkommensabhängig.
A) Die Förderungen:
- 175€ Grundzulage, gilt jährlich bis zum Renteneintritt
- 300€ Kinderzulage, gilt jährlich pro Kind & solange, wie ein Anspruch auf Kindergeld besteht
B) Die Einzahlungen für die volle Förderung:
Jetzt wird es etwas komplizierter, da die nötige Einzahlung mit einer speziellen Riester-Formel berechnet wird. Warum braucht es dafür eine eigene Formel? Dafür müsste man wohl Walter Riester fragen…
Die Formel:
(Jahresbrutto Vorjahr x 0,04 – Grundzulage – Kinderzulagen) / 12
Mit folgenden Nebenbedingungen:
- „Jahresbrutto Vorjahr x 0,04“ darf höchstens 2.100€ ergeben und ist dort gedeckelt
- Es müssen immer mindestens 5€ monatlich eingezahlt werden.
Verstanden? Nicht? Kein Problem! Hier folgen ein paar Praxisbeispiele.
A) Der einsame Gutverdiener
Unser einsamer Gutverdiener hat folgende Eigenschaften:
- 75.000€ Brutto im Vorjahr
- Keine Kinder
- Damit nur 175€ Grundzulage
Das muss er für die volle Förderung einzahlen:
(75.000€ x 0,04 – 175€) / 12 = 160, 42€
Denn: Jahresbrutto x 0,04 darf ja höchstens 2.100€ ergeben.
Im Endeffekt zahlt der einsame Gutverdiener also 160€ monatlich ein, um 175€ jährliche Förderung zu erhalten.
B) Daniel-Durchschnitt
Bei Daniel Durchschnitt ist der Name Programm:
- 50.000€ Brutto im Vorjahr
- 2 Kinder
- Damit 175€ + 600€ Zulagen
Das muss er für die volle Förderung einzahlen:
(50.000€ x 0,04 – 175€ – 600€) / 12 = 102,08€
In diesem Fall wären 102€ monatlich nötig, um 775€ jährlich zu erhalten.
C) Meister des Haushalts
Der Meister des Haushalts bleibt daheim & hat genug mit den Kindern zu tun:
- 0€ Brutto im Vorjahr
- 3 Kinder
- Damit 175€ + 900€ an Zulagen
Das muss er für die volle Förderung einzahlen:
(0€ x 0,04 – 175€ – 900€) / 12 = 5€
Denn: Der Mindestbeitrag beträgt 5€.
Für den Meister des Haushalts ist der Riester fast geschenkt, nur 5€ monatlich sind für 1075€ an geschenkten Zulagen erforderlich.
Das soweit zu Förderungen & Einzahlungen. Jetzt gibt es noch eine weitere Spielregel, welche die Einzahlungen betrifft: Alle eigenen Einzahlungen dürfen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Aber: Von der potenziellen Steuerersparnis zieht das Finanzamt die Zulagen ab. Der Steuer-Spar-Effekt wird dadurch gemindert und entfällt in manchen Fällen sogar komplett.
Durch die Beispiele wird auch schon klar, wann sich der Riester lohnen kann. Wer wenig Einkommen, aber Kinder hat, für den ist der Riester praktisch geschenkt und sehr lohnenswert. Wer hingegen gut verdient und keine Kinder hat, der sollte lieber Alternativen zur Riesterrente in Betracht ziehen (mehr dazu hier: LINK)
3. Was macht das eingezahlte Geld?
Sowohl das selbst eingezahlte Geld, also auch die staatlichen Zulagen werden im Riesterkonto angelegt und vermehren sich. Zentral bei jeder Form der Riester-Rente ist aber die Beitragsgarantie. Diese Regelung führte bereits zu viel Kritik am Riester, klingt jedoch auf den ersten Blick eher positiv: Der Wert der eingezahlten Beiträge & Zulagen muss zu jedem Zeitpunkt garantiert sein. Das bedeutet, dass auch in einer Börsenkrise der Wert der Anlage im Riester niemals unter die Höhe der eingezahlten Beiträge & Zulagen fallen darf.
Diese hohe Sicherheit muss natürlich irgendwie in der Praxis umgesetzt werden: Entweder einfach gar nicht/nur kleine Teile des Geldes tatsächlich investieren oder zwar voll investieren, dann aber mitten in der Krise verkaufen. Beide Varianten sind nicht optimal und sorgen dafür, dass der Riester keine allzu hohen Renditen abwirft – verglichen mit einer reinen Fonds- / ETF-Anlage.
Ausgehend von der Regel der Riester-Beitragsgarantie lässt sich ein Riestervertrag in 3 Formen abschließen:
- Klassischer Riester: Der Vertrag investiert nicht wirklich, sondern gewährt einen Zins abhängig vom aktuellen Zinsumfeld. Mehr als 2-3% pro Jahr an Rendite sind nicht zu erwarten.
- Hybrider Riester: Hier wird eine Mischung aus klassischen Zins-Elementen und Aktien-Elementen gewählt und etwas höhere Wertentwicklungen im Bereich 3-4% pro Jahr sind möglich.
- Fondsgebundener Riester: Die offensivste Riesterform, hier können bis zu 100% des Kapitals in Fonds & ETFs investiert werden. Schwerpunkt liegt auf „bis zu“, meistens ist es deutlich weniger. Renditepotenzial sind 5-6% pro Jahr im Schnitt allerhöchstens.
Meine Empfehlung ist klar: Fondsgebundene Angebote sind die attraktivste Form der Riester-Rente, gerade für junge Leute mit mehreren Jahrzehnten Zeit bis zu Rente. Verglichen mit Alternativen zur Riester Rente, wie dem direkten Fondssparplan, liegt der Riester renditemäßig immer hintendran.
4. Auszahlung der Riester-Rente
Genau wie für die Förderungen der Riester-Rente bestimmte Regeln gelten, so unterliegt auch die Auszahlphase bestimmten Einschränkungen. Diese Einschränkungen sind teilweise sehr stark und machen Teile der Vorteile (Förderungen) wieder zunichte. Zusammengefasst gelten folgende Regeln für die Auszahlung:
- Alter: Auszahlungen sind erst ab 62 geplant (Altverträge mit Abschluss vor 2012 mit 60). Zahlst du vorher Geld aus, so müssen Zulagen & Steuervorteile zurückgezahlt werden.
- Steuern & Co: Auszahlungen werden mit der Einkommensteuer besteuert und sind i.d.R. frei von Sozialabgaben. Ausnahme: Du bist freiwillig gesetzlich krankenversichert als Rentner, dann fallen Sozialabgaben an.
- Form: Die Form der Auszahlung ist begrenzt wählbar – max. 30% des Kapitals dürfen einmalig entnommen werden. Der Rest wird als lebenslange, monatliche Rentenzahlung ausbezahlt. Die Rate an sich ist dabei nicht veränderbar und wird vom Anbieter des Riesters berechnet.
Deshalb: Flexibilität ist nicht die Stärke des Riesters! Im Gegenzug besteht ein gewisser Schutz gegen „Langlebigkeit“. Wer sehr lange lebt und folglich dieses lange Leben auch finanzieren muss, findet in der lebenslangen Rente des Riesters eine zuverlässige Geldquelle.

Hier ist ein Praxisbeispiel zu sehen: Dabei handelt es sich um einen echten Riestervertrag aus meinem Berateralltag. In der ersten Spalte von links ist die Wertentwicklung zu sehen – auch wenn der Vertrag möglichst viel in ETFs investiert, sind langfristig nicht mehr als 5 bis höchstens 6% Wertentwicklung zu erwarten.
Spannend zu sehen ist auch die rechte Spalte mit den Zulagen: Über die gesamte Laufzeit erhält der Kunde fast 14.000€ an Zulagen geschenkt vom Staat, welche ebenfalls investiert werden. Zusammen mit den eigenen Einzahlungen & den Wertsteigerungen ergeben sich dann ein Kapital von rund 59.000€ (mittlere Spalte) & eine lebenslange Rente von ca. 200€.
5. Riester-Reform 2025?
Praktisch seit Einführung der Riester-Rente wurden von Experten bereits Reformen & Verbesserung am Produkt gefordert. Während von politischer Seite zwar viel diskutiert, aber wenig umgesetzt wurde, so ergaben sich in den letzten Jahren ernsthafte Bemühungen. Schon die Ampel-Regierung war drauf und dran, den FDP-Vorschlag zum „Altersvorsorgedepot“ im Bundestag durchzusetzen. Dieses neue Depot hätte die Riesterförderung sehr wahrscheinlich ersetzt und auch in einigen Punkten verbessert.
Die neue Regierung unter Friedrich Merz plant ebenfalls eine Riester-Reform, diese ist im Koalitionsvertrag zu sehen:

„Wir werden die bisherige Riester-Rente in ein neues Vorsorgeprodukt überführen, von bürokratischen Hemmnissen befreien und mit dem Verzicht auf zwingende Garantien sowie der Reduzierung der Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten reformieren. Wir prüfen eine Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten. Wir wollen dieses neue Produkt mit einer möglichst einfachen staatlichen Förderung für Bezieherinnen und Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen begleiten. Kern der reformierten Riester-Rente wird ein Anlageprodukt sein, das es auch in Form eines Standardproduktes geben soll.“
Klingt super! Mal sehen, wie dann der reale Entwurf zum Gesetz aussieht und wann dieser zur Abstimmung gebracht wird. Angeblich soll dies 2026 der Fall sein.
Die geplante Alternative zur Riester-Rente (oder Riester 2.0?) hat auf jeden Fall durch den Verzicht auf Garantien und die Reduktion der Produktkosten Potenzial. Eine Ausweitung der Förderberechtigten könnte z.B. Selbstständige umfassen, welche bisher nur über einen förderberechtigten Ehepartner riestern konnten. Die Einfachheit der Förderung (bzgl. der Beantragung) sowie der Schwerpunkt auf kleineren Einkommen sind jedoch aktuell schon gegeben.
Wer aktuell einen Riester-Vertrag abschließen möchte, kann dies tun. Sollte es eine Reform geben, können Altverträge sehr wahrscheinlich in die neue Form überführt werden.
6. Fazit zur Riester-Rente
Trotz der häufig auch gerechtfertigten Kritik, bleibt die Riester-Rente nach wie vor interessant für die eigene Altersvorsorge – jedoch unter Vorbehalt! Wirklich sinnvoll ist die Riester-Rente nur für Menschen mit Kindern + geringem / mittlerem Einkommen. Für diese Zielgruppe stellt die Riester-Rente eine gute Zusatzrente dar, die mit wenig Eigenaufwand Zugang zu umfangreichen Förderungen ermöglicht. Trotzdem ist und bleibt die Riester-Rente nur eine Zusatzrente und kann in keinem Fall der Hauptpfeiler der eigenen Altersvorsorge sein.
Dafür sind andere Anlage- und Vorsorgelösungen wesentlich besser geeignet. Falls du dich dafür interessierst, kannst du auf der Webseite schauen oder dir einen Termin buchen.
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